Steuererklärung und mehr
Steuertipp 1 – Gesundheitskosten clever abziehen
Selbstgetragene Gesundheitskosten können in gewissen Fällen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Diese Chance sollten Sie unbedingt nutzen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen, damit Sie keine wertvollen Abzüge verschenken.
Wichtig zu wissen
Krankenkassenprämien zählen nicht zu den abzugsfähigen Kosten, auch wenn sie den grössten Teil der Gesundheitsausgaben ausmachen.
Abzugsfähig sind nur jene Kosten, die Sie selbst tragen – also nicht von Krankenkasse, Unfallversicherung, AHV/IV oder anderen Stellen übernommen werden. In der Regel entspricht das dem Selbstbehalt.
Auch Kosten für unterstützungsbedürftige Angehörige oder Kinder in Ausbildung, die von Ihnen bezahlt werden, dürfen geltend gemacht werden.
Abzugsgrenzen in der Schweiz
Beim Bund und in den meisten Kantonen sind nur jene Kosten abzugsfähig, die 5 % des Nettoeinkommens übersteigen.
Genf: 0,5 %
St. Gallen & Wallis: 2 %
Glarus: 3 %
Baselland: keine Grenze – alle selbstgetragenen Krankheitskosten sind abziehbar.
Unser Tipp: Statt Gesundheitsausgaben auf mehrere Jahre zu verteilen, ist es meist besser, diese in einem Jahr zu bündeln (z. B. eine grössere Zahnbehandlung oder eine Operation). So überschreiten Sie die Abzugsschwelle leichter und profitieren steuerlich.
Was ist abzugsfähig?
Arzt- und Zahnarztkosten
Behandlungen durch anerkannte Naturheilpraktiker
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Psychotherapie (ärztlich verordnet)
Medikamente, Impfungen, Hilfsmittel (Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Prothesen)
Pflegekosten (Spitex, Pflegeheim – abzüglich Lebenshaltungskosten)
Spezialnahrung oder Diäten bei ärztlicher Anordnung (z. B. Diabetes, Zöliakie)
Nicht abzugsfähig
Krankenkassenprämien
Fitnessabos, Wellness, Schönheitsbehandlungen (Ausnahme: medizinisch begründet, z. B. Brustverkleinerung bei gesundheitlichen Problemen)
Ferienaufenthalte oder Luxusleistungen
Selbstverwirklichung oder alternative Methoden ohne ärztliche Verordnung
Praktische Tipps für den Alltag
Belege sammeln: Führen Sie während des Jahres einen Ordner oder eine digitale Ablage für alle Rechnungen.
Krankenkassen-Auszug: Fordern Sie Ende Jahr einen Steuerauszug Ihrer Krankenkasse an. Dieser listet die selbst getragenen Kosten auf.
Ärztliche Verordnungen beilegen: Gerade bei Physiotherapie, Spezialnahrung oder alternativen Heilmethoden ist das wichtig.
Alles deklarieren: Reichen Sie auch Rechnungen ein, bei denen Sie unsicher sind. Der Steuerkommissar entscheidet – wenn Sie nichts einreichen, gehen die Abzüge verloren.
Fazit
Gesundheitskosten sind oft ein unterschätzter Abzug. Mit der richtigen Planung können Sie viel Steuern sparen – vor allem, wenn Sie Ausgaben in einem Jahr konzentrieren, um die Abzugsschwelle zu überschreiten.
Die PRO TREUHAND SERVICE GmbH berät Sie gerne persönlich, welche Kosten Sie geltend machen können und wie Sie Ihre Steuererklärung optimal gestalten.
Stand 13.08.2025 (alle Angaben ohne Gewähr)
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