Steuererklärung und mehr
Ein weiteres Gebiet, auf welches wir spezialisiert sind, sind Freizügigkeitsgelder, Freizügigkeitsleistungen und Freizügigkeitskonten.
Die Freizügigkeitsleistungen in der Schweiz ermöglichen es Arbeitnehmern, ihre Ersparnisse aus einer beruflichen Vorsorge (BVG, Pensionskasse) in eine andere umzuschichten oder auszahlen zu lassen, ohne dass dafür Steuern oder Abzüge anfallen. Dies gilt sowohl bei einem Jobwechsel innerhalb der Schweiz als auch bei einer Rückkehr in das Heimatland. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es bestimmte Fristen und Regeln gibt, die eingehalten werden müssen, um von diesen Leistungen zu profitieren. Um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und Ihre Ersparnisse optimal nutzen können, beraten wir sie gerne.
Wir helfen auf der Suche nach "verlorenen" Freizügigkeitsgeldern und empfehlen attraktive Partner mit geringen Kosten und hohen Zinsen.
In der Regel nimmt man das Geld aus der Pensionskasse bei einem Arbeitgeberwechsel mit zur Pensionskasse des neuen Arbeitgebers. Dies ist jedoch KEINE PFLICHT!
Es gibt auch hier finanziell attraktivere Möglichkeiten.
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