Familien mit Kindern tragen hohe Kosten – insbesondere für die Kinderbetreuung. Um diese Belastung zu reduzieren, gibt es in der Schweiz den Kinderbetreuungsabzug. Dieser Abzug kann die Steuerlast deutlich senken und lohnt sich vor allem für Eltern, die beide erwerbstätig sind.

Höhe des Abzugs

Der Kinderbetreuungsabzug beträgt je nach Kanton mehrere tausend Franken pro Kind und Jahr.

Auf Bundesebene liegt der Maximalbetrag 2025 bei CHF 25 800 pro Kind.

Der Abzug wird zusätzlich zum Kinderabzug gewährt.

Voraussetzungen

Damit der Abzug anerkannt wird, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein:

Das Kind ist unter 14 Jahre alt.

Die Betreuung erfolgt durch Dritte (z. B. Kita, Hort, Tagesmutter).

Betreuung ist notwendig aufgrund von Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit eines Elternteils.

Es müssen effektive, belegte Kosten vorliegen.

Praktische Tipps

Belege sammeln: Alle Rechnungen von Betreuungseinrichtungen während des Jahres aufbewahren.

Richtig deklarieren: Den Abzug korrekt in der Steuererklärung eintragen, damit er nicht verloren geht.

Getrennte Eltern: Bei geteiltem Sorgerecht kann jeder Elternteil einen Teil des Abzugs beanspruchen.

Zusätzlich prüfen: Auch Betreuungskosten für Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder können teilweise abzugsfähig sein.

Fazit

Der Kinderbetreuungsabzug ist eine wertvolle steuerliche Entlastung für Familien. Wer die Voraussetzungen kennt und alle Belege sorgfältig sammelt, kann pro Kind mehrere tausend Franken sparen.

Die PRO TREUHAND SERVICE GmbH unterstützt Sie schweizweit dabei, den Kinderbetreuungsabzug und weitere Möglichkeiten optimal zu nutzen.

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